TOP Angebot bis 06.12.24
Führerschein Klasse B nur 2999,00 Euro*
Nur wenn du weißt, was abgeht, lassen wir dich los!
Hey, schön das du hier bist – und dich über unsere Angebote informieren möchtest. Hier findest du alle wichtigen Informationen, wenn du bei uns deinen Führerschein machen willst.
Zum Beispiel: wie deine Reise vom blutigen Fahranfänger zum sicheren Fahrer aussieht. Worauf du im Allgemeinen zu achten hast. Was du mitbringen musst – und natürlich was wir dir als professionelle Fahrschule in Sömmerda alles so zu bieten haben.
Wie in jeder guten Fahrschule gilt:
Zuerst die Theorie – und dann die Praxis! Allerdings musst du bei uns nicht erst warten, bis du die Theorieprüfung bestanden hast, um fahren zu können. Bei uns kannst du deine theoretischen Kenntnisse nämlich schon vorher an einem realitätsnahen Fahrsimulator testen! Cool, oder?
Das solltest Du mitbringen, wenn Du dich anmelden möchtest:
- Einen gültigen Personalausweis
- Spaß, Motivation & Zeit
- Bei einem Fahrschulwechsel: die DEKRA-Bewerbernummer
- Erziehungsberechtigen bzw. Begleitperson, wenn du BF17 machen willst
- Falls vorhanden deinen Führerschein (bei Weiterbildung)
Kurstermine 2024
- Nächste Frühkurse ab:
- 22.06.2024
-
Nächste Abendkurse ab:
13.05.24 - INTENSIV 14 Tage Nach Vereinbarung
- Motorrad Unterricht
- 29.05.24 - 30.05.24
Kurszeiten
- Frühkurse von 09:00 – 12:15 Uhr
- Abendkurse von 17:00 – 20:15 Uhr
Welche Führerscheinklassen kannst Du bei uns machen?
Kurz gesagt, lernst Du bei uns das Autofahren -
mit oder ohne Begleitung, mit Anhänger oder ohne, mit Automatik oder Schaltgetriebe in "UVV-Geprüften“ Fahrzeugen.
Klasse B
Kraftfahrzeuge (PKW)
- Gesamtmasse max. 3,5 Tonnen
- Anhänger max. 750 kg
- Beförderung max. 8 Menschen
- Ausbildung in Schaltfahrzeug
- ADAC Mitgliedschaft - 1 Jahr kostenlos + Sicherheitstraining
Klasse BF17
Begleitetes Fahren ab 17
- Ausbildungsbeginn frühestens mit 16,5 Jahren
- Fahren ab 17 Jahren mit Begleitperson
- nur innerhalb Deutschland´s
- ADAC Mitgliedschaft - 1 Jahr kostenlos + Sicherheitstraining
Klasse B96
PKW mit Anhänger
- Gesamtmasse max. 4,25 Tonnen
- Training mit separaten Anhänger
- Ausbildung auf Schalt - & Automatikfahrzeug
- Bestätigung durch Fahrschule (keine DEKRA Prüfung)
- ab € 500,00
Klasse B197
PKW mit Schalt- und Automatikgetriebe
- Fahrausbildung in Fahrzeug mit Schalt- und Automatikgetriebe
- mind. 10 Fahrtstunden in Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- Praktische Prüfung in Fahrzeug mit Automatikgetriebe
- ADAC Mitgliedschaft - 1 Jahr kostenlos + Sicherheitstraining
Klasse BE
Reine Klasse für "Züge“
bis 7 Tonnen
- Gesamtmasse max. 7 Tonnen
- Training mit separaten Kofferanhänger
- Komplettpreis auf Anfrage
Klasse AM
Moped (ab 15 Jahre)
- Klasse AM - leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: • Hubraum max. 50 cm³ • bbH max. 45 km/h • Leistung max. 4 kW - dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor • bbH max. 45 km/h • Leistung max. 4 kW • Leermasse max. 270 kg • nicht mehr als 2 Sitzplätze - leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor • Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor • bbH max. 45 km/h • Leermasse max. 425 kg • nicht mehr als 2 Sitzplätze • Leistung max. 6 kW • Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads Mindestalter: 15 Geltungsdauer: ohne Befristung
Klasse A1
Motorrad (ab 16 Jahre, 11 KW , 125 ccm)
- Klasse A1 Fahrzeugart Leichtkrafträder - Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW Mindestalter: 16 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: AM Sehvermögen: Sehtest Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Klasse A2
Motorrad (ab 21 Jahre, max. 35 KW)
- Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg. Mindestalter: 18 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: A1, AM Sehvermögen: Sehtest Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Klasse A
offen (ab 24 Jahre ohne LB)
- Klasse A Fahrzeugart Schwere Krafträder - „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW Mindestalter: 24 Jahre 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM Sehvermögen: Sehtest Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Klasse B196
125 ccm - ohne Prüfung
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 (1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland. (2) Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. (3) Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b. (4) Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b beizubringen. (5) Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten. (6) Die Auswirkungen der Absätze 1 bis 5 werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen evaluiert. Mit der Evaluierung wird insbesondere die Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit untersucht. Die Bundesanstalt für Straßenwesen legt das Ergebnis der Evaluierung bis zum 1. Juli 2022 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vor. Für Zwecke der Evaluation dürfen personenbezogene Daten der Teilnehmer nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verwendet werden. Die Daten sind spätestens am 31. Dezember 2023 zu löschen oder so zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, dass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann.
Vom blutigen Fahranfänger zum sicheren Fahrer
So läuft deine Reise bei uns ab:
1. Anmeldung
Nach deiner Kontaktaufnahme setzen wir uns zusammen, lernen uns kennen und besprechen deine Reise zum Führerschein bei uns.
2. Theorie
Du erhältst Lehr-Unterlagen, Zugang zur Online-App und Theoriestunden so viel du brauchst! Kaffee & Kaltgetränke von lokalen Anbietern sind kostenlos!
3. Fahrsimulator
Im Fahrsimulator gewöhnst du dich ans Fahren im Auto. Hier wird dir in einer optimalen Vorbereitung die Angst genommen.
4. Praktisches Fahren
Im praktischen Teil werden 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Nacht-, und 3 Autobahnfahrten) absolviert. Die Anzahl der Übungsstunden variiert und ist je Schüler/in individuell.
5. Prüfung
Wir führen mit dir wenn nötig Nachschulungen und Generalproben durch, sodass du mit Sicherheit die Prüfungen bestehst! Nach erfolgreicher Absolvierung gibt's von uns noch ein Geschenk!
Und hiermit lernst Du das fahren:
Unser Fahrsimulator bereitet das "echte" Fahren optimal vor. Du wirst kaum einen Unterschied bemerken.
1. Fahrsimulator
Unser Fahrsimulator in ein realistisches Lernmittel oder auch genannt der „Fahrlehrer mit unendlicher Geduld“ und kein Rennspiel.
- Für ein angstfreies Fahren
- Realitätsnahe Fahrsimulationen
- Testen von gefährlichen Situationen (z.B. während der Fahrt telefonieren oder eine Nachricht schreiben)
- Auswertung nach jeder Fahrt durch Aufzeichnung und Diagrammauswertung
2. VW Tiguan
In unseren verschiedenen UVV-geprüften Fahrzeugen führen wir den praktischen Teil zu den unterschiedlichen Führerscheinklassen durch.
- Schalt- und Automatikgetriebe
- Mit erhöhter Sitzposition für einen guten Überblick
- Bei Anhängerausbildung mit Kofferanhänger
Dark Bull - Schülernetzwerk
Durch unser Schülernetzwerk wächst die Gemeinschaft. Erfahrungsgemäß erleichtert es dir das Lernen und macht noch mehr Freude. Denn wie sagt man so schön: „Gemeinsam ist man Stark! Stark wie ein Bulle!“
Die Vorteile:
- Stetig wachsendes Netzwerk
- Gemeinsam lernen
- Neue Freunde und Bekannte aus Sömmerda & Umgebung
- Aktiv helfen und Hilfe bekommen
- Kein Muss, nur wenn du willst!
- Du bleibst auch nach Bestehen der Prüfung Teil der Gruppe
FAQ - Fahren lernen bei Dark Bull
Alles was Du sonst noch wissen musst, um bei uns Fahrschüler zu werden:
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das kann man so allgemein leider nicht sagen. Das ist individuell je nach Fahrschüler/in. Der eine lernt das schneller als der andere und man braucht verschieden viele Stunden um den Führerschein zu erlangen.
Unser Ziel ist es jeden einzelnen Fahrschüler mit Ruhe, Freude am Fahren zu einem sicheren, umsichtigen und rücksichtsvollen Autofahrer zu entwickeln und auszubilden.
Wie lange dauert es bis ich den Führerschein habe?
Es ist durchaus realistisch den Führerschein in einem 4 Wochen Schnellkurs (Theorie + Praxis) zu erlangen.
Voraussetzung dazu ist natürlich das du zeitlich flexibel bist.
Den Theorieunterricht kannst du bei uns innerhalb von 7 Tagen durchlaufen. Zeitgleich beginnst du schon mit dem praktischen Teil, sprich den Fahrstunden.
Es besteht die Möglichkeit das du an 5 Tagen die Woche 3-4 Fahrstunden nimmst.
Was ist der Vorteil am Führerschein der Klasse B197?
Die Fahrausbildung findet sowohl in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, wie auch Automatikgetriebe statt.
Dies verschafft jeden Fahrschüler ein stressfreies und entspannteres Fahren, da du dich ganz auf die Gegebenheiten im Straßenverkehr einlassen kannst, ohne zeitgleich darauf zu achten welcher Gang eingelegt ist.
Daher finden in der Regel die Übungsfahrten in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt und die Sonderfahren dann in einem Schaltfahrzeug.
Wichtig ist das bei der Führerscheinklasse B197 nur zehn Fahrtstunden in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden müssen.
Im Anschluss wird eine 15-minütige Prüfungsfahrt mit unserem Fahrlehrer absolviert.
In der offiziellen DEKRA Prüfung dann findet die Fahrt in einem Fahrzeug mit dem "einfachen" Automatikgetriebe statt.
Nach bestandener Prüfung kannst und darfst du dann natürlich Schalt-, sowie Automatikgetriebe fahren.
Was ist wenn ich langsamer lerne, als die anderen Schüler?
Wenn du Lernschwierigkeiten hast, mach dir keine Vorwürfe und habe keine Angst. Wir nehmen uns individuell für jeden Schüler Zeit und bieten in diesem Ausnahmefall, der wirklich nur selten vorkommt eine 1:1 Schulung bzw. Nachschulung an, um die das gesamte Wissen zu vermitteln.
Wie läuft die Prüfungssimulation ab?
Vor der Theorieprüfung kannst du bei uns unter den genauen Prüfungsvoraussetzugen die Generalprobe absolvieren. Das heißt wir testen dich in dieser "Druck-Situation" mit Stoppuhr und allem drum und dran. Gemeinsam und mit Hilfe des Trainings wirst du die Prüfung beim ersten Mal bestehen!
Wie viel Fahrtstunden sind laut Gesetzgeber Pflicht?
Es sind 12 Stunden laut Gesetzgeber Pflicht in der Praxis. Das sind 5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten.
Dies ist aus unserer Erfahrung jedoch je Schüler/in sehr individuell. Der eine braucht weniger, der andere mehr. Die Anzahl der Fahrstunden sind flexibel und abhängig von der Fähigkeit von dir. Mach dir kein Kopf - Hauptsache du lernst das Fahren und wir nehmen uns die nötige Zeit. Es ist noch kein Autofahrer vom Himmel gefallen. 🙂
Ich möchte nur den Zusatz "Anhänger" machen. Ist das möglich?
Die unterschiedlichen Klassen die wir ausbilden setzen teilweise einen Führerschein voraus. Wenn du nur wegen des Anhänger kommst, musst du den normalen Führerschein schon haben. Hier gibt es dann nur praktische Prüfung und keine Theorie.
Bietet ihr auch Auffrischungskurse an?
Ja, wir bieten Auffrischungskurse für Menschen jeden Alters an. Hier nehmen wir dir die Angst und sorgen dafür das du dich wieder sicher im Straßenverkehr fühlst.
Dazu gehören:
- Eingliederung in Straßenverkehr
- Theorie z.B. Schulung neue Verkehrszeichen
- Praktisch im Simulator
- Praktisch im Auto
Wann sollte ich mich zur Fahrschule anmelden?
Einfach 6 Monaten vorher anmelden!
Vorteil: Du solltest mit deiner Fahrschulausbildung rechtzeitig beginnen. Am besten 6 Monate vor erreichen des Mindesalters der Fahrerlaubnisklasse, da die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindesalters abgelegt werden kann.
Somit hast du genug Zeit für Freunde, Schule, Familie oder einfach für Dinge die unerwartet dazwischen kommen. Also, frühzeitig beginnen und noch vor dem Geburtstag den Führerschein bestehen.
Wie schnell kann die Theorie absolviert werden?
Der theoretische Unterricht kann an nur 7 Tagen absolviert werden!
Vorteil: Deine Ausbildung soll sich nicht unnötig in die Länge ziehen, darum bieten wir den gesamten Theorieunterricht in einer möglichst kurzen Zeit für Dich an. Es ist auch möglich einen Theorieunterricht nur für Dich zu gestalten.
Ab wann bekomme ich mein Lehrmaterial?
Dein Lehrmaterial gibt es für Dich schon vor dem theoretischen Unterricht.
Vorteil: Sobald Grundgebühr und Lehrmaterial bezahlt wurden, steht Dir Dein Lehrmaterial für 12 Monate zur Verfügung, das spart Zeit und Geld!
Welche Voraussetzungen gelten für B196?
Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
Mindestalter 25 Jahre
Darf man B196 auch im Ausland fahren?
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Was darf man mit B196 fahren?
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Ich schaffe es nicht rechtzeitig zum Unterricht. Was kann ich machen?
Wenn Du mal nicht zur Fahrschule kommen kannst, dann kommt die Fahrschule zu Dir!
Vorteil: Es ist nicht immer leicht Schule, Beruf und Führerschein zum kombinieren. Wir helfen Dir, dass Du keine unnötigen Wege hast. Wir holen Dich von der Schule oder der Arbeitsstelle und bringen Dich, wenn nötig wieder bis zur Haustür.
Auf was sollte ich in der Praxis achten? Gibt es Tipps & Tricks?
Es sind oft die kleinen Dinge, die einen großen Unterschied ausmachen.
Achte beim Fahren auf:
- dass Du bequeme Sachen anhast
- Du ausgeruht bist
- Schuhe mit dünnen Sohlen trägst
- geh die Fehler der letzten Stunde nochmal durch
- nimm Dir zu jeder Stunde eine Sache vor, die Du besser machen möchtest.
Wie läuft der Tag der praktischen Prüfung ab?
Vor jeder praktischen Prüfung sollte sich warm gefahren werden, wir treffen uns, wenn möglich mindestens 45 Minuten eher, so dass Du Deine Nervosität abbauen kannst!
Vorteil: Du wirst zur Prüfung aufgeregt sein, aber das ist normal. Fahr so wie Du es gelernt hast. Alle sind zur Prüfung auf deiner Seite, auch ein Prüfer wertet nicht jeden Fehler als Durchfallgrund und wird mithelfen, dass Du bestehst. Natürlich gibt es Fehler über die niemand hinwegsehen kann, darum jeden Meter konzentriert fahren, am Ende entscheidet immer das Gesamtbild. Erzähl nicht jedem, das Du Prüfung hast und Du wirst sehen, schon gehörst Du zu denen die beim ersten Mal bestanden haben.
Gibt es eine Nachbetreuung nach dem ich den Führerschein habe?
Nachbetreuung ist sehr wichtig, wir helfen Dir bei ganz einfachen oder auch komplexen Fragen, die Dich nach der Fahrschulzeit bewegen.
Vorteil: Egal welche Probleme nach der Prüfung im Bezug auf den Straßenverkehr auf Dich zukommen sollten, Du kannst Dich jeder Zeit an uns wenden, wir helfen Dir soweit es möglich ist gern weiter.
Erste Hilfe Kurs, Sehtest, Bürgeramt? Was muss ich beantragen?
Erste-Hilfe-Kurs:
Ausnahmslos jeder Fahrschüler muss diesen Kurs in seinem Leben einmal gemacht haben, ein offizieller Nachweis genügt.
Dies kannst du bei "LUKE" machen!
Gern vermitteln wir dir den Kontakt, somit sparst du noch etwas Geld.
LUKE kombiniert Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest!
Sehtest:
Ein Sehtest sollte bei jedem Optiker oder Augenarzt möglich sein, die Gültigkeit beträgt 24 Monate.
Bürgeramt:
Der Nachweis vom Erste-Hilfe-Kurs mit Hauptwohnsitz muss im LK Sömmerda sein (das gilt nur für die Antragsstellung, nicht für den Ausbildungsort).
Die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter ist erforderlich, bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis zu erbringen durch Originalbelege, ggf. Auszug aus dem Sorgeregister des Jugendamtes 1.
Ein biometrisches Passbild, Sehtest und die Fahrschule angeben für das Begleitete Fahren mit 17.
Unterlagen der Begleitpersonen nicht vergessen (Führerschein aller Begleitpersonen beidseitig kopiert)!
Wenn kein persönliches Erscheinen möglich ist, reicht eine schriftliche Vollmacht und Beifügung des Originalpersonaldokumentes und des unterschriebenen Unterschriftaufklebers aus, dieser kann im Vorfeld der Antragstellung abgeholt werden.
Anträge über die Webisite: Erfurt.de/BF17/Formulare vorher ausdrucken und ausfüllen. Wenn schon eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, den Führerschein mitnehmen.
Wie ist die Bearbeitungszeit?
Nach dem Besuch des Landratsamt dauert es noch zirka 4 Wochen bis Du die erste Prüfung absolvieren kannst. Es muss erst die theoretische Prüfung, danach dann die praktische Prüfung absolviert werden.
Frage uns hierzu gern nochmal separat im Theorieunterricht. Wir können dir gern dabei helfen!
Wann kann ich zum Landratsamt und meine Unterlagen abgeben?
Wenn alle Unterlagen vollständig sind und du deine Fahrschulwahl getroffen hast.
Wann kann ich mit der theoretischen Ausbildung anfangen?
Wenn du 6 Monate vor erreichen des Mindestalters deiner Führerscheinklasse bist.
Wann kann ich mit der praktischen Ausbildung beginnen?
Theoretische und praktische Ausbildung müssen miteinander verzahnt werden.
Darf ich die praktische Prüfung vor der theoretischen machen?
Nein, es muss erst die theoretische Prüfung, dann die praktische Prüfung bestanden sein.
Wann kann ich die theoretische Prüfung machen?
Wenn Deine Unterlagen geprüft wurden und ein Prüfauftrag erstellt wurde (3 Wochen nach Antragsstellung), aber frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter Deiner Führerscheinklasse.
Wann kann ich die praktische Prüfung machen?
Du musst mindestens 1 Monat vor dem Mindestalter Deiner Führerscheinklasse sein.
Fragen zur B197
Fragen- und Antworten-Katalog
zur Automatik-Regelung B197 ab 1.4.2021 Stand: 31.03.2021
1.
Wie ist der Ablauf für Bewerber, welche die
Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erwerben
wollen?
Der Bewerber absolviert im Rahmen seiner Klasse B-Ausbildung mindestens 10
Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug sowie einen mindestens 15-minütigen Test,
bei dem ihm die Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zu Beherrschung eines
Schaltfahrzeugs attestieren muss.
Nach dem Bestehen der praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug wird ihm
die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erteilt. Diese berechtigt uneingeschränkt zum
Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen.
2.
Wann müssen Bewerber sich festlegen, ob
sie die Regelung in Anspruch nehmen
wollen?
In Baden-Württemberg darf derzeit die praktische Prüfung zum Erwerb der Klasse
B197 nur dann auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, wenn dies im
Prüfauftrag hinterlegt ist.
Demzufolge ist vor der Antragsstellung gute Beratung im Fahrschulbüro sinnvoll.
3 .
Darf der Bewerber auch im Ausland
Schaltfahrzeuge fahren?
Die Schlüsselzahl 197 ist eine nationale, dreistellige Schlüsselzahl, mit der lediglich
dokumentiert wird, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
abgelegt wurde. Sie hat keinerlei ein-schränkende Funktion und ist im Ausland ohne
Bedeutung. Somit dürfen mit der Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge
gefahren werden.
4.
Wann darf der Fahrlehrer mit den
Schaltstunden beginnen?
Es gibt keinerlei Rechtsvorgaben. Die Aufteilung der Ausbildung in Automatik- und
Schaltstunden wird der pädagogischen Freiheit des Fahrlehrers überlassen. Es ist
deshalb auch zulässig die Sonderfahrten teilweise mit einem Schalt- und teilweise mit
einem Automatikfahrzeug durchzuführen?
5.
Dürfen Schaltstunden, welche vor dem
01.04.2021 absolviert wurden, auf die
Schulung gemäß § 5a FahrschAusbO
angerechnet werden?
Ja, es dürfen Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug angerechnet werden, die ab
dem 9. Dezember 2020 durchgeführt wurden
6.
Gibt es Bedenken, wenn ein Fahrlehrer-Anwärter den vorgeschriebenen Test gemäß §
5a FahrschAusbO Abs. 3 vornimmt?
Lt. einer vorläufigen Auskunft des BMVI ist dies nicht zulässig. Eine entsprechende
Regelung wurde vom BMVI angekündigt
7.
Darf ein Teil der Schaltstunden mit einem
Simulator durchgeführt werden?
Nein. Für den Einsatz von Fahrsimulatoren bei der Fahrausbildung gibt es in
Deutschland noch keinen rechtlichen Rahmen. Simulator-Stunden sind somit kein
zulässiger Ersatz für vorgeschriebene praktische Ausbildung. Sie können diese
lediglich ergänzen.
8.
Können auch Inhaber einer Fahrerlaubnis mit
der SZ 78 die Neuregelung nutzen?
Ja, auch eine bereits auf Automatik beschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B kann
durch das Absolvieren von mindestens 10 Schaltstunden und des 15-minütigen Tests
auf Schaltfahrzeuge erweitert werden. In diesem Fall wird die SZ 78 durch die SZ 197
ersetzt.
9.
Was gilt bei der Erweiterung auf die Klasse
BE oder auf eine C- oder D-Klasse?
Gemäß den Vorgaben der europäischen Führerscheinrichtline führt eine Prüfung auf
einem Automatikfahrzeug beim Erwerb der Klasse BE bzw. einer C- oder D-Klasse
immer zur SZ 78, wenn die Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug
angelegt wurde.
10.
Was muss ein Inhaber der Klasse B mit der
Schlüsselzahl 197 tun, um bei der
Erweiterung auf die Klasse BE, CE oder D
die Schlüsselzahl 78 bei der
Erweiterungsklasse zu vermeiden?
Er muss die praktische Prüfung der Er-weiterungsklasse (Aufstiegsprüfung) auf einem
Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen
11.
Kann die Schlüsselzahl 197 – analog zur
Schlüsselzahl 78 – durch das Ablegen einer
verkürzten Prüfung mit einem Schaltfahrzeug der Klasse B getilgt werden?
Das ist nach der aktuellen Rechtslage nicht möglich. Eine entsprechende Regelung
wurde aber vom BMVI in Aussicht gestellt.
12.
Können auch Bewerber um die
Umschreibung einer ausländischen
Fahrerlaubnis oder um die Neuerteilung einer
Fahrerlaubnis die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 beantragen bzw. erwerben?
Ja, auch diese Bewerber müssen vor der Prüfung auf einem Fahrzeug mit
Automatikgetriebe mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug sowie einen
mindestens 15-minütigen Test absolvieren
13.
Gibt es Vorgaben, wie der "Test" im
Ausbildungsnachweis zu dokumentieren ist
bzw. ob er mit genau 15 Minuten gesondert
ausgewiesen sein muss?
Der Test ist kein Bestandteil einer „normalen“ Fahrstunde und muss deshalb extra
ausgewiesen werden. Der Test wird mit der vorzulegenden Bescheinigung
dokumentiert.